Die Kosten für die Pflege werden nach der Einstufung durch den medizinischen Dienst von der Kranken- bzw. Pflegekasse gezahlt. Sollten diese die Kosten nicht übernehmen, können Sie bei geringfügigem Einkommen auch Sozialhilfe beantragen.
Bitte achten Sie darauf, dass die meisten Anbieter landkreisweit tätig sind!
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© Senioren-Seelsorge Thomas Weickert 2012